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Trotz Versicherungspflicht

Fit bei jedem Wetter, 26.05.2023

Zehntausende Menschen ohne Krankenversicherung. Das sollten Sie beim Wiedereintritt beachten.

Eben mal schnell zu Arzt: Für die meisten von uns keine große Sache. Zehntausende Menschen in Deutschland haben keinen gültigen Krankenversicherungsschutz - und das trotz geltender Versicherungspflicht, die seit 2007 für gesetzlich und seit 2009 auch für privat Versicherte gilt.

Wer keine gültige Krankenversicherung aufweisen kann, sollte vor allem einen Fehler nicht begehen: Das Problem auf die lange Bank schieben! Denn mit jedem Ausfallmonat häufen sich Beitragsschulden an, die, wie oben genannt, ab dem 01.04.2007 (gesetzlich versichert) bzw. dem 01.01.2009 (privat versichert) rückerstattet werden müssen.

Neben möglichen Säumniszuschlägen, die der Versicherer zusätzlich erheben kann, können so selbst nach wenigen Monaten ohne Versicherungsschutz hohe Beitragsschulden auflaufen. Zwar können die Versicherer je nach finanzieller Situation den Beitrag ermäßigen, ein vollständiges Erlassen der Beitragsschuld ist seit 2013 aber nicht mehr möglich.

Wer als Unversicherter wieder in eine Krankversicherung eintreten möchte, sollte zunächst mit einem Krankenversicherer nach Wahl Verhandlungen über mögliche Ermäßigungen führen.

Gesetzlich Versicherte haben den Vorteil, dass der Versicherungsanbieter frei gewählt werden kann und dass sich die Beiträge nach dem Einkommen richten - hohe Beitragsunterschiede gibt es daher nicht.

Privat Versicherte haben zwar auch die "Qual der Wahl", kompliziert gestaltet sich hier aber meist das Finden des richtigen Tarifs. Vor allem wer gesund und unter 50 ist, sollte daher einen unabhängigen Berater miteinbeziehen.

Wer krank und / oder der Generation 50+ angehört, wird in vielen Fällen in den Basistarif des Versicherers eingeordnet. In diesem muss die private Krankenversicherung den Versicherten ohne gesundheitliche Vorprüfung aufnehmen, die Versicherungsleistungen orientieren sich hierbei an denen der gesetzlichen Krankenkasse.

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