Glyphosateinsatz im Getreide

Agrartipp, 12.07.2015

Dies müssen Sie nun beachten!

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Getreidebestände einer Glyphosat-Spätbehandlung zu unterziehen, muss nun einige Dinge beachten.

Generell erlaubt ist der Späteinsatz glyphosathaltiger Mittel nur auf Teilflächen, die einen Zwiewuchs (lagernde und stehende Bestände) oder einen Unkrautdurchwuchs (lagernde Bestäde) aufweisen und die Ernte somit unmöglich machen würden.

Beachten Sie zudem die je nach Mittel geltenden Wartezeiten (7 / 14 Tage). Bis zur Ernte nicht erlaubt ist der Einsatz glyphosathaltiger Mittel bei Brau- und Saatgetreide sowie Raps zur Saatguterzeugung.

  Redaktion
 Team-Info
 Team-Kontakt




5

Wetter-Meldungen

CO2-Deutschland

510 ppm
30.12.2025 03:53
mehr

Zitat des Tages

    "Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren."

    Mahatma Gandhi