Eilverordnung zum Bienenschutz

Agrartipp, 08.08.2015

Welche Getreidebeizstoffe das BMEL nun verbietet.

In einer Eilverordnung zum Bienenschutz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum 20.07.2015 die Anwendung einiger Beizwirkstoffe verboten.

Betroffen von dieser Verordnung sind Mittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam.

Verboten ist nun sowohl die Einfuhr und Inverkehrbringung als auch die Aussaat von Wintergetreide, welche mit den genannten Wirkstoffen angebeizt wurde.

(Quelle: Landwirtschaftskammer NRW)
Bild: Achim Otto

 

  Redaktion
 Team-Info
 Team-Kontakt




5

Wetter-Meldungen

CO2-Deutschland

518 ppm
29.12.2025 00:53
mehr

Zitat des Tages

    "Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht."

    Albert Schweitzer